Trägerberatung Gewaltschutz

Im Rahmen der Erstellung und Weiterentwicklung von Gewaltschutzkonzepten stehen Kindertageseinrichtungen vor der Aufgabe, externe Anlaufstellen zu benennen, an die sich Kinder, Eltern und Sorgeberechtigte in Konflikt- oder Beschwerdefällen wenden können. Da entsprechende Ombudsstrukturen bislang nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, unterstützen wir Einrichtungen und Träger mit einem verlässlichen externen Angebot zur Annahme und Bearbeitung von Anliegen und Beschwerden.

Je nach Bedarf bieten wir unterschiedliche Modelle der externen Beschwerdeannahme und -bearbeitung an. So können Einrichtungen und Träger den Leistungsumfang wählen, der zu ihren Strukturen, ihrem Unterstützungsbedarf und ihrem Anfrageaufkommen passt.
Grundpauschale


Die Grundpauschale eignet sich für Einrichtungen und Träger, die eine verlässliche externe Ansprechstelle für die grundlegende Annahme und Erstbearbeitung von Anliegen und Beschwerden benennen möchten. Enthalten sind insbesondere die Annahme von Anliegen und Beschwerden, telefonische Erstberatung, die Bearbeitung von Mailanfragen, eine fachliche Ersteinschätzung, der Weiterverweis im Bedarfsfall sowie eine einfache Dokumentation der Kontakte.
Erweiterte Pauschale

Die erweiterte Pauschale richtet sich an Einrichtungen und Träger, die eine intensivere und verbindlichere Begleitung wünschen. Neben den Leistungen der Grundpauschale umfasst sie eine feste Ansprechperson, eine strukturierte Fallaufnahme, erweiterte Dokumentation, Rückmeldungen an Einrichtung oder Träger im vereinbarten Rahmen, Abstimmungen in komplexeren Fällen sowie eine begleitende Fallbearbeitung.
Premiumpauschale

Die Premiumpauschale ist für Einrichtungen und Träger konzipiert, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben und einen besonders verlässlichen sowie eng abgestimmten Rahmen benötigen. Zusätzlich zu den Leistungen der erweiterten Pauschale umfasst sie eine priorisierte Bearbeitung, ein erweitertes Kontingent für Beratungs- und Klärungsaufwand, regelmäßige Auswertungen beziehungsweise Kurzberichte, feste Abstimmungstermine nach Vereinbarung sowie eine erhöhte Erreichbarkeit.

Wir arbeiten bereits mit verschiedenen Trägern zusammen und verfügen zudem über Erfahrung in der Begleitung und Bearbeitung von Konfliktfällen.


Sofern eine dauerhafte externe Ansprechperson für einen Verbund von Einrichtungen gewünscht ist, kann die Zusammenarbeit vertraglich beziehungsweise über einen Kooperationsvertrag verbindlich geregelt werden.




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